Geschäftsbericht der Sparda-Bank Augsburg eG
GESCH Ä F T S B ER I CH T 2 017 Sparda-Bank Augsburg eG 33 DER ANHANG Der Anhang Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allge- meinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Einzelnen folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt: Forderungen Forderungen wurden mit dem Nennwert ausgewiesen. Unterschiedsbeträge zwischen Auszahlungsbetrag und Nennwert wurden in Rechnungsabgrenzungs- posten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Die in den Forderungen an Kunden enthaltenen Bonitätsrisiken haben wir durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen in ausreichender Höhe abgedeckt. Eine unversteuerte Pauschalwertberichtigung war nach dem steuerlichen Berech- nungsschema des BMF vom 10.01.1994 nicht zu bilden. Zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweiges haben wir ferner Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB im Bestand. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaftsbanken wurden zu Anschaffungskosten bilanziert, ggf. vermindert um Abschreibungen. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Die Sparda-Bank Augsburg eG, Augsburg, ist beim Amtsgericht Augsburg unter der Genossenschaftsregister-Nummer 1476 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. A. Allgemeine Angaben B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Bewertung der immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschrei- bungen nach der linearen Methode. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde, die sich grund- sätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientieren. Soweit hierbei Bandbreiten bestehen, wählen wir in der Regel die höchst zulässige Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 EUR werden als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichenWertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs.1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Aktive Steuerlatenzen bestehen insbesondere aufgrund von zeitlichen bzw. quasi- permanenten Differenzen in den Postitionen Forderungen an Kunden, Wertpapiere und Rückstellungen. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zum jeweiligen Erfüllungsbetrag.
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