Geschäftsbericht der Sparda-Bank Augsburg eG
34 Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen und den Rückstellungen für Alterstelzeit liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der »Richttafeln 2005 G« (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde. Die Verpflichtungen aus Anwartschaften auf Pensionen werden mittels modifizierten Teilwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausge- schiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Als Lohn- und Gehaltstrend für die Pensionsrückstellungen werden soweit erfor- derlich 2,5% und als Rententrend 2,0% angenommen. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgte unter Annahme einer Rest- laufzeit von 15 Jahren (Vereinfachungsregel) mit 3,68% (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre auf Basis des von der Deutschen Bundesbank per Dezember 2017 ermittelten Zinssatzes). Im Vergleich zu einer Abzinsung mit einem entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 2 344 666 EUR. Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungssatzes imZusammenhang mit den Pensionsrückstellungen werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis gezeigt. Bei Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristigen Verpflich- tungen, die die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, haben wir die Verpflichtungen mit den ihnen zuzurechnenden Vermögensgegenständen verrechnet. Die historischen Anschaffungskosten der zu verrechnenden Vermögensgegen- stände betrugen 7 715 503,78 EUR. Der beizulegende Zeitwert der zu ver- rechnenden Vermögensgegenstände betrug 8 456 077,65 EUR. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden betrug 9 980 537 EUR. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen in ange- messener Höhe gebildet. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die Finanzinstrumente des Zinsbuchs werden im Rahmen einer Gesamt- betrachtung aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Bankbuchs nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 verlustfrei bewertet. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und von dem positiven Überschuss die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Droh- verlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31.12.2017 war keine Rück- stellung zu bilden. Vermerke unter dem Bilanzstrich Von den unwiderruflichen Kreditzusagen zum 31. Dezember 2017 in Höhe von 48 730 727,08 EUR betreffen 39 997 374,81 EUR Zusagen von Buchkrediten an Nichtbanken. Innerhalb des Spezialfonds bestehen Zusagen in Höhe von 8 733 352,27 EUR aus Kapitalabrufen für Immobilienspezialfonds. Wir gewähren unwiderrufliche Kreditzusagen, um den Finanzierungsbedürfnissen unserer Kunden zu entsprechen. Unwiderrufliche Kreditzusagen umfassen die nicht in Anspruch genommenen Anteile der gewährten Zusagen, welche nicht durch uns widerrufen werden können. Die Kreditzusagen werden mit dem Nominalbetrag gezeigt. Die unwiderruflichen Kreditzusagen werden bei der Überwachung der Kreditrisiken berücksichtigt. Zinserträge/Zinsaufwendungen Negative Zinsen aus Aktivgeschäften werden im Zinsertrag erfasst (Reduktion des Zinsertrags). Negative Zinsen aus Passivgeschäften werden im Zinsaufwand erfasst (Reduktion des Zinsaufwands).
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