Geschäftsbericht der Sparda-Bank Augsburg eG

GESCH Ä F T S B ER I CH T 2 017 Sparda-Bank Augsburg eG 49 DER BESTÄTIGUNGSVERMERK Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Sparda-Bank Augsburg eG (im Folgenden »Genossenschaft«) – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31.12.2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2017 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU- Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden »EU-APrVO«) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt »Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts« unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungs- sachverhalte dar: 1. Bewertung der Kundenforderungen 2. Bewertung der Wertpapiere Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen Bewertung der Kundenforderungen a) Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 598,6 Mio. EUR. Dies entspricht 40,1% der Bilanzsumme. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung nicht sachgerecht ermittelt wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von zentraler Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Wir haben zunächst im Rahmen einer Aufbauprüfung untersucht, ob die Systeme bzw. Prozesse der Genossenschaft so ausgestaltet sind, dass eine gegebenenfalls erforderliche Risikovorsorge identifiziert und in ausreichendem Umfang gebildet werden kann. Im Rahmen einer Funktionsprüfung haben wir unter Berücksichtigung der eingerichteten Kontrollen anhand einer Stichprobe von Kundenforderungen untersucht, ob die tatsächliche Anwendung der organisatorischen Vorgaben der Genossenschaft den Soll-Vorgaben entspricht. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Aufbau- und Funktionsprüfung haben wir uns anhand einer risikoorientierten Auswahl von Kundenforderungen mittels Einzelfallprüfung von der Notwendigkeit und – soweit erforderlich – der Angemessenheit einer Risikovorsorge überzeugt. c) Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Kundenforderungen sind im Anhang im Abschnitt »Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden« enthalten. Bewertung der Wertpapiere a) Die Wertpapierbestände (Aktivposten 5 und 6) belaufen sich auf insgesamt 630,7 Mio. EUR. Dies entspricht 42,3% der Bilanzsumme. Es besteht ein Risiko, dass falsche Wertpapierkurse für die Ermittlung von möglichen Ab- und Zuschreibungen der Wertpapiere herangezogen werden oder Ab- und Zuschreibungsbeträge falsch ermittelt werden. Daher ist die zutreffende Bewertung der Wertpapiere angesichts ihrer Volumina für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von zentraler Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns anhand einer Auswahl von Wertpapieren von der ordnungsgemäßen Bewertung zum Stichtag überzeugt. Die zur Bewertung verwendeten Stichtagskurse haben wir für die von uns ausgewählten Wertpapiere mittels externen Quellen validiert. Daneben haben wir uns unter Berücksichtigung des bisherigen Buchwerts und der historischen Anschaffungskosten der Wertpapiere von der sachgerechten Ermittlung von Abschreibungsbeträgen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips sowie der korrekten Ermittlung von Zuschreibungsbeträgen überzeugt. c) Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Wertpapieren sind im Anhang im Abschnitt »Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden« enthalten. Der Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

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